Große & mittlere Marktteilnehmer
Ab 30. Dezember 2026
Volle Sorgfaltspflichten inklusive DDS-Abgabe im EU-Informationssystem.
Leitfaden
Zuletzt aktualisiert: 12. Juni 2026
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verlangt lückenlose Nachweise für Kaffee. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, wen sie betrifft, welche Fristen gelten und was du als deutsche Specialty-Rösterei konkret brauchst — von der DDS-Referenznummer bis zur Rückverfolgbarkeit von der Rohkaffee-Partie bis zur Tüte.
Stand: Juni 2026 — prüfe die aktuellen Fristen bei der EU-Kommission. Coffee Lab ist keine Rechtsberatung.
Kurz erklärt
Die EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115) verbietet, Erzeugnisse auf den EU-Markt zu bringen, die mit Entwaldung verbunden sind. Kaffee ist einer der erfassten Rohstoffe. Kernidee: Wer Kaffee erstmals in die EU bringt, muss nachweisen, dass er entwaldungsfrei und im Herkunftsland legal erzeugt wurde — belegt durch eine Sorgfaltserklärung (Due-Diligence-Statement, DDS) mit Geokoordinaten der Anbauflächen.
Entwaldungsfrei heißt: Der Kaffee stammt nicht von Flächen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Für jedes Erzeugungsgrundstück sind Geokoordinaten mit mindestens sechs Dezimalstellen erforderlich. Die DDS wird im EU-Informationssystem TRACES eingereicht; das System vergibt dafür eine eindeutige Referenznummer.
Wer und ab wann
Im Dezember 2025 wurde die Anwendung erneut verschoben (Verordnung (EU) 2025/2650). Die Verordnung selbst gilt schon — verbindlich anzuwenden sind die Sorgfaltspflichten ab den folgenden Stichtagen:
Ab 30. Dezember 2026
Volle Sorgfaltspflichten inklusive DDS-Abgabe im EU-Informationssystem.
Ab 30. Juni 2027
Spätere Frist und teils vereinfachte Pflichten — aber ebenfalls erfasst.
Wichtig — die Rolle entscheidet: Wer Rohkaffee selbst außerhalb der EU einkauft und erstmals auf den EU-Markt bringt, ist Marktteilnehmer und gibt die DDS ab. Eine deutsche Rösterei, die bereits zollabgefertigten Grünkaffee von einem EU-Importeur kauft, ist meist nachgelagerter Akteur: Du gibst keine eigene DDS ab, musst aber die DDS-Referenznummer deines Lieferanten erfassen und aufbewahren. Diese Einordnung ist im Einzelfall zu prüfen — Coffee Lab ist keine Rechtsberatung.
Konkret
Lass dir für jede Grünkaffee-Partie die DDS-Referenznummer (und ggf. den Verifizierungscode) deines Lieferanten geben und hinterlege sie am Lot. Sie ist dein zentraler Nachweis.
Du musst jederzeit zeigen können, aus welcher Rohkaffee-Partie eine geröstete Charge und damit jede verkaufte Tüte stammt. Ohne saubere Zuordnung wird jeder Nachweis zur Sucherei.
Bewahre die Referenznummern und die zugehörigen Lieferanten- und Kundendaten auf (mindestens fünf Jahre) und halte sie für Kontrollen der BLE bereit.
Schritt für Schritt
Werkzeug
Coffee Lab erledigt die EUDR nicht für dich — aber es schafft die Datengrundlage, mit der du den Nachweispflichten gelassen entgegensiehst.
Hinterlege die DDS-Referenznummer deines Importeurs direkt am Rohkaffee-Lot — dort, wo sie hingehört.
Legst du Partie und Charge in Coffee Lab an, ist die Verbindung sofort da — der QR-Code auf der Tüte führt zum Produktpass. Saubere Spur statt Zettelwirtschaft.
Exportiere die relevanten Daten für deine Dokumentation und Kontrollen — sauber strukturiert statt zusammengesucht.
Coffee Lab bereitet dich auf die EUDR-Nachweispflichten vor. Es ersetzt keine rechtliche Prüfung — Coffee Lab ist keine Rechtsberatung.
Ehrliche Antworten
Das hängt von deiner Rolle ab. Wer Rohkaffee selbst außerhalb der EU einkauft und erstmals auf den EU-Markt bringt, ist Marktteilnehmer und muss eine Sorgfaltserklärung (DDS) abgeben. Wer bereits zollabgefertigten Rohkaffee von einem EU-Importeur kauft, ist meist nachgelagerter Akteur: Du gibst in der Regel keine eigene DDS ab, musst aber die DDS-Referenznummer deines Lieferanten erfassen und aufbewahren. Im Zweifel: prüfe deine konkrete Rolle — das ist keine Rechtsberatung.
Wenn ein Marktteilnehmer im EU-Informationssystem (TRACES) eine Sorgfaltserklärung einreicht, erzeugt das System eine eindeutige Referenznummer. Nachgelagerte Akteure wie viele Röstereien geben keine eigene Erklärung ab, sondern sammeln und bewahren diese Referenznummer ihres Lieferanten auf — sie ist der Nachweis, dass die Sorgfaltspflicht für die Partie erfüllt wurde.
Die EUDR sieht abschreckende Sanktionen vor (Art. 25): Geldbußen von mindestens 4 % des EU-weiten Jahresumsatzes, Einziehung der betroffenen Erzeugnisse und der erzielten Einnahmen, befristeter Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Förderungen sowie der Verlust des Zugangs zur vereinfachten Sorgfaltspflicht. In Deutschland kontrolliert die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Ja. Auch Kleinst- und Kleinunternehmen sind erfasst — sie haben nur eine spätere Frist und teils vereinfachte Pflichten. Nach der Verschiebung von Dezember 2025 gilt die EUDR für große und mittlere Marktteilnehmer ab dem 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027.
Für jedes Erzeugungsgrundstück müssen geografische Koordinaten mit mindestens sechs Dezimalstellen vorliegen. Der Kaffee muss entwaldungsfrei sein, also nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Diese Daten liefert in der Regel der Marktteilnehmer über die DDS; als nachgelagerte Rösterei brauchst du vor allem die Referenznummer und eine saubere Zuordnung Partie → Charge → Tüte.
Willst du sehen, wie Coffee Lab die Spur von der Rohkaffee-Partie bis zur Tüte abbildet? Lerne die Plattform kennen — als Pilot-Rösterei gestaltest du mit, was als Nächstes kommt.
Belege
Stand: Juni 2026. Die Fristen wurden mehrfach verschoben — prüfe vor wichtigen Entscheidungen den aktuellen Stand bei der EU-Kommission und der BLE.